Wir haben immer wieder freie Gärten. Näheres unter Punkt Anlage/freie Gärten.
Für die Weitergabe eines Garten und das Zusammenleben in der Anlage gelten der Pachtvertrag und die Gartenordnung, die gemeinsam von der Stadt als Eigentümer der Fläche und dem Kreisverband der Kleingärtner erarbeitet wurden. Da die Stadt Vereine mit der Verpachtung beauftragt hat, ist zusätzlich die Mitgliedschaft im Verein erforderlich. Durch die ehrenamtliche Tätigkeit von Vereinsmitgliedern im Vorstand wird so ein kostengünstiger Zugang zum Kleingarten ermöglicht.